Großkrotzenburg, Hessen. Nachdem in einer Flüchtlingsunterkunft ein Somalier mutmaßlich einen Afghanen erstochen hat, wird nun durch eine AfD-Anfrage bekannt: Der Somalier wurde bereits 2014 wegen versuchten Totschlags verurteilt und bis heute nicht abgeschoben, weil er trotz mehrmaliger Aufforderung keine Reisedokumente vorgelegt hat. Hinzu kommt: Obwohl die Identität des Somaliers feststeht, stellte Somalia bis heute keine Ersatzpapiere aus. So schreibt das Innenministerium wörtlich: „Zwar konnte er im Jahr 2019 im Rahmen einer Sammelanhörung von Vertretern der somalischen Botschaft und des Konsulats identifiziert werden. Ein Passersatzpapier wurde von somalischer Seite jedoch bislang nicht ausgestellt.“
Dazu Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher der AfD:
„Hier werden erschreckende Zustände deutlich. Ein Asylbewerber wird wegen versuchten Totschlags verurteilt, sitzt die fünfeinhalbjährige Strafe in Deutschland ab und die Abschiebung verzögert sich solange, dass er zwischenzeitlich Beschuldigter in einem Tötungsdelikt geworden ist. Hier darf sich der deutsche Staat nicht damit zufriedengeben, dass der verurteilte Asylbewerber sich weigert, seine Reisedokumente vorzulegen.“
Auch für das Verhalten von Somalia hat Herrmann kein Verständnis: „Die Identität des Somaliers wurde eindeutig festgestellt. Wenn die dortigen Behörden bis heute keine Passersatzpapiere ausgestellt haben, dann lässt sich das für mich schwer ohne Verzögerungsabsicht erklären. Wenn ein Herkunftsland auf diese Weise die Rücknahme von abgelehnten Asylbewerbern und Straftätern verzögert oder verhindert, darf es für dieses Land auch keine Entwicklungshilfe aus Deutschland mehr geben.“
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